Aus der Schweiz und den USA ist zu hören, dass mittlerweise auch das iPad in den Dienst der Verhütung gestellt wird – eine durchaus erfreuliche Entwicklung, mit der das eigentlich recht sinnfreie Spielzeug einer sinnvollen Verwendung zugeführt wird. So bietet die Schweizer AIDS-Hilfe den Kondom Localizr, der mit Hilfe der GPS-Funktion die jeweils 5 nächstliegenden (bzw. -hängenden) Kondom-Automaten (der Firma Selecta) anzeigt. Natürlich setzt schon der Name dieses Progrämmchens tiefgehende Kenntnisse über den Klang durch ein altes Analog-Modem gedengelter englischer Wörter voraus (so ungefähr klingt „Localizr“), was natürlich mit dem (mutmaßlichen) Bildungsstand iPhone-affiner Technikfreak harmoniert, so dass eine deutsche Version des Titels (etwa „Kondomfinder“) wahrlich viel zu profan klänge. In passenden wohlgesetzten Worten wird des kleine Programm entsprechend beworben:
Wer ein iPhone besitzt steht ab heute nie mehr ohne Kondome da, wenn er oder sie das neue App „Kondom Localizr“ auf iTunes heruntergeladen hat. Auf Anfrage hin werden alle Verkaufsstellen der gewünschten Stadt aufgelistet und eine detaillierte Wegbeschreibung zum nächstgelegenen Selecta-Automaten gleich mitgeliefert. Zusätzlich enthält der „Kondom Localizr“ Sex Rules für Männer und Frauen. Damit Safer Sex auch zum Vergnügen wird.
Die Zürcher Agentur Publicis Modem hat diese nützliche iPhone-Anwendung im Auftrag der Aids-Hilfe Schweiz entwickelt. Der Projektleiter Marc Uricher meint dazu: „ Es macht immer wieder Spass, das Nützliche mit dem Guten zu verbinden.“
In Amerika heißt das kostenlose Äppchen übrigens schlicht NYC Condom Finder und findet Stellen, an denen man Kondome gratis bekommt.
Der amerikanische Präsident erhält einen dringenden Telefonanruf auf Russland. Putin selbst ist am Apparat und ist am Boden zerstört: „Barack, unsere größte Kondomfabrik ist gerade von Terroristen zerbombt worden! Das ist eine riesengroße Katastrophe!“
„Aber Wladimir, mein Lieber,“ antwortet Obama, „das amerikanische Volk würde glücklich schätzen, Euch helfen zu können, das weißt Du doch.“
„Ja, leider brauche ich Eure Hilfe wirklich,“ sagt Putin, „könnt Ihr uns kurzfristig eine Million Kondome schicken, damit wir erst einmal über die nächsten Tage kommen?“
„Ja sicher, ich kümmere mich gleich darum!“ antwortet Obama.
„Oh, und eine Kleinigkeit noch, bitte…“ sagt Putin.
„Ja?“
„Könnt ihr die Kondome rot machen? Sie müssten außerdem mindestens 25 cm lang und 10 cm breit sein – Du weißt ja, wir Russen…“
„Kein Problem,“ lacht Obama, „geht sofort los!“
Er hängt auf und ruft gleich den Chef der größten amerikanischen Kondomfabrik an und trägt ihm Putins Wünsche vor.
„Betrachte es als erledigt,“ sagt dieser.
„Fantastisch! Nur eine Kleinigkeit noch…“ – „Ja?“
„Bitte drucke doch auf jedes Kondom noch die Aufschrift MADE IN AMERICA – GRÖSSE: EXTRA KLEIN!“
Für Betreiber von Hotels und anderen Beherbergungsstätten ist Sauberkeit eine selbstverständliche Pflicht – sollte man meinen. In den USA ist jetzt die Klage gegen einen Hotelbetreiber zugelassen worden, der diese Pflicht offenbar nicht so ernst nahm. Ein im Hotelzimmer zurückgelassenes benutztes(!) Kondom erregte die Neugierde eines kleinen Kindes, welches es irgendwie schafte, das Kondom samt Inhalt zu verschlucken, wobei es fast erstickt wäre.
A woman whose 2-year-old son swallowed a used condom left in a hotel room can sue the hotel operator for the emotional pain of witnessing his “near fatal” choking, a New Jersey judge has ruled in a first-of-its-kind decision. Citing the “uniqueness” of the case, U.S. District Judge Joseph H. Rodriguez said Amy Wolfe had a triable bystander claim for negligent infliction of emotional distress (NIED) even though her son Ryan — who allegedly ingested the contents of the condom — has not tested positive for an infectious disease.
Diese Entscheidung ist auch für die USA ungewöhnlich – normalerweise wird in solchen Fällen mindestens „Tod oder schwerwiegende Verletzungen“ als Klagevoraussetzung genommen. Richter Rodriguez sah jedoch die Voraussetzungen offenbar bereits als erfüllt an und ließ die Klage zu.
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