Samenraub

…geht heutzutage, dank guter Kondome. eigentlich recht einfach (insbesondere natürlich, wenn man es den Möchtegern-Räuber(inn)n auch noch leicht macht, indem man die zu entsorgenden gefüllten Kondome, beispielsweise, zugriffsgerecht in der Mülltonne am Straßenrand deponiert (oder so). So soll es sich angeblich in den Hamptons derzeit des öfteren zutragen, fasst Hadmut Danisch eine Meldung der New York Post zusammen:

Es sei eine Masche vieler Frauen, beim Sex irgendwie das Verhüterli loszuwerden, schwanger zu werden und dann den reichen Typen auszunehmen. Auch die sichere Entsorgung gebrauchter Kondome sei inzwischen problematisch, weil Frauen sich die schnappen und den Inhalt nutzen.

Tja. Kondome schützen. Aber nicht vor Gier. Leider.

(Mal echt jetzt… Wer ist so bescheuert, frisch gefüllte Kondome so zu „entsorgen“, dass einfach eine(r) daherkommen kann und die ausschlürfen? Und wer benutzt sowas? Es steht doch kein Namensschild „proudly filled by Richie Rich“ oder so am gefüllten Kondom… und wenn man nun den, sagen wir mal, ichsabfall vom unterbezahlten Hausmeister mit Migrationshintergrund erwischt? Da ist dann nix mehr mit Alimenten satt… Nee, Leute. Die spinnen, die Amerikaner. So oder so.)

Geld für die Gebrüder W.

Hach, wer hätte das gedacht…
Ich hatte ja vor drei Jahren bereits berichtet, dass die Gebrüder Warner aus Amerika mit dem Aufpoppen der Harry-P.-Kondome auf dem Schweizer Markt nicht glücklich waren (also, zumindest nicht, solange sie davon keine monetären Vorteile hatten). Jetzt meldete MSN, dass die Warners nun endlich den Gewinn abschöpfen dürfen, der ihnen ihrer Meinung nach zusteht:

Das Kantonsgericht Schwyz verpflichtete die Magic X im November 2017 zur Herausgabe des Gewinns aus dem Verkauf der „Harry Popper“-Kondome.
Weil die Firma nicht ausreichend Belege für die Höhe des Gewinns lieferte, musste das Gericht diesen selbst schätzen. Dabei kam es auf einen Betrag von insgesamt über 160’000 Franken.

Das ist doch schon ein ganz schönes Sümmchen… und dazu kommen noch die ganzen Kosten für den Rechtsstreit (auch in der Schweiz nicht ganz billig) und was weiß ich noch alles. Hoffen wir mal, dass Magic-X das wegstecken kann und bei der nächsten Eigenmarke ein besseres Händchen (und einen besseren Berater vorab) hat.

Let’s Groove

Die Österreicher wieder. Streiten sich darum, ob man bei „Groove“ (entsprechende Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt) an Rillen denkt oder nicht. Nach Ansicht des Österreichischen Patentamts eine sehr wichtige Sache; denn, so schreibt der Kurier:

Der Ausdruck „Groove“ beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff „flüssig“ nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit „Rinne, Rille, Furche“ übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. „Groove“ sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.

Soll heißen: Denkt der Kunde beim Anblick des gerillten Groove-Kondoms an Musik, wäre der Name okay; denke er eher an die Rillen, dann nicht. Verstehe einer die Österreicher.
Die beauftragten Patentanwälte der Herstellerfirma Church & Dwight (es geht, wen es interessiert, um die TROJAN™ Groove™-Kondome, die tatsächlich eine ungewöhnliche Rillung aufweisen, siehe nebenstehenden Bildausriss) ließen sich aber nicht lumpen und riefen das OLG Wien an, wo sie schlussendlich Recht bekamen, denn die Richter meinten:

Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als „Rinne, Rille, Furche“ verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist „Groove“ keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen.

Nun ja. Warum der Kurier das allerdings erst jetzt ausgräbt, ist mir ein Rätsel; die Eintragung der Wortmarke erfolgte unter der Nummer 2304/2015 beim ÖPA bereits am 20.1.2015…
NB. Der Zweck dieser Rillen ist laut Produktbeschreibung aber kein besserer Groove beim Sex, sondern besteht darin, das Gleitmittel der Beschichtung während der gesamten Benutzungsdauer besser verfügbar zu halten („This patent pending condom design features a raised texture to help keep the lube in place throughout use.“); außerdem heißen die Rillen dort auch nicht grooves, sondern channels.

Der berühmte Sack voll Reis

bpdder bekanntlich in China steht und dessen Umfallen von der Weltöffentlichkeit jedes Mal gespannt erwartet wird, weil die Folgen mit Sicherheit unabsehbar dramatisch sind; dieser metaphorische Sack Reis fiel nun wieder einmal um.
Seit vorgestern jagen nämlich Schlagzeilen um den Globus: „Ein Mann aus Florida hat mit einer gestohlenen Kreditkarte Kondome gekauft!“ Neiiin! Doch!! Oooh!!!
Das Boynton Beach Police Department hatte auf seiner Facebook-Seite unter etlichen anderen Routinemeldungen über die alltägliche Kleinkriminalität im ansonsten recht beschaulichen Strandörtchen mit nebenstehendem Foto des 21jährigen Jack N. vorgestern die Meldung verbreitet:

He robbed a woman of cash at gunpoint early this morning on Southwest 14th Avenue. Just prior to the robbery, he used a stolen credit card to buy $10 worth of condoms at a 7-Eleven, 101 W. Woolbright Road. He left the store but then came back with another man and a woman. He attempted to buy more items, but the credit card was declined.

Mehr war da eigentlich nicht. Und doch stürmte die Nachricht wie ein Lauffeuer durchs Land – bis zur Daily News und weiter bis zu uns. WTF?
Und was lernen wir daraus? Mit gestohlenen Kreditkarten Flüge buchen, Autos kaufen oder Geld abheben ist normal und nicht berichtenswert. Aber Kondome! Kondoooome! Ts ts ts. Leute, fragt mal die (Online-) Kondomhändler Eures Vertrauens. Wenn die mal den Mund aufmachen würden, die Welt spräche von nichts anderem mehr als von der Kreditkartenklau-Kondomkauf-Mafia.
Nun ja. Aber zumindest dürfte Jackie hier derzeit der berühmteste Kondomdieb Amerikas sein. 15 minutes of fame, das ist doch wenigstens was.