Natürliche Erleuchtung

… überkommt einen, wenn man zufällig auf die Produktauswahl der Condomeria AG (Archiv) aus Zürich stößt und dort gleich an erster Stelle nebenstehende trojanische Naturlampe findet. Abgesehen davon, dass der Claim „Jedes Kondom mehrmals verwendbar“ schon sehr, hm, problematisch ist (hierzulande werden Hersteller ja schon mit teuren Anwaltsaugen beschaut, wenn ihre Produkte aufgrund mehrdeutiger Beschriftungen bei manchen Nutzern den Eindruck hervorrufen könnten, eine Mehrfachverwendung wäre irgendwie OK – aber „bekannt aus dem Gerichtssaal“ ist ja andererseits auch gute PR, oder?), finde ich es absolut unmöglich, aus dem niedlichen Lämmchen ("Naturalamb"), das seine Därme für dieses casanovaeske Kondom (Archiv) opfern musste, ein Lämpchen zu machen.
Falls irgendjemand die mal probieren möchte: sie sind seeeehr groß (wirklich!), überhaupt nicht elastisch (Wurstpelle), müssen demzufolge mit einem Faden (dem „exclusive KLING-TITE™ band“) unten zugebunden werden, sind tropfend feucht und ziemlich, hm, geruchsintensiv – auch wenn ich zugeben muss, dass meine persönliche Erfahrung damit schon ein paar Jahre her ist und man heute das Produkt sicher verbessert hat. Aber das Casanova-Feeling bleibt: damals wie heute schützen diese Überzieher nicht vor Krankheiten.

Vorsicht, Trojaner!

Troja ist ja nun seit Homer nicht ganz unbekannt in der westlichen Welt und eigentlich eher berühmt für die gleichnamigen Pferde (auch wenn diese natürlich nicht aus der Stadt kamen, sondern in selbige hineingeschoben wurden, woraufhin sie erst nach ihr bekannt wurden (OK, es war nur ein Pferd, aber immerhin). Andere Dinge zum Hineinschieben hat man mit Troja üblicherweise nicht assoziiert – abgesehen von den Amerikanern, bei denen „Trojan“ eine schon sehr lange bekannte und gut eingeführte Marke für – trara – Kondome ist; der Bezug zu Troja ist in Gestalt des stilisierten altgriechischen Soldaten im Markenlogo eindeutig:

Etwa 69 % der in den USA verkauften Kondome sind Kondome der Marke Trojan. Damit besitzt Trojan einen mehr als viermal so hohen Marktanteil wie Durex (ca. 15 %). […] Anfang des 20. Jahrhunderts verhalfen die sogenannten amerikanischen Comstock-Gesetze (Verbot des Kondomverkaufs außerhalb von Apotheken) der Marke Trojan zu einer Art Monopolstellung in den USA, da die Gesetze den Markteintritt für Konkurrenten extrem erschwerten.

Soweit die allwissende Wikipedia; zu Herrn Comstock hatte ich ja vorgestern bereits eine kurze Anmerkung gemacht.
Was wollte ich eigentlich sagen? Ach ja. Trojanische Kondome im eigentlichen Sinne gibt es also eigentlich nicht; weder werden in oder um Troja (heute Türkei, nicht mehr Griechenland) Kondome produziert, noch sind amerikanische Trojan-Kondome dort erhältlich (es sei denn, man schmuggelte sie in einem hölzernen Pferd hinein – was jedoch heute schwieriger sein dürfte als damals).
Na ja. Google Alerts mal wieder, da schweifen die Gedanken ab. Und nein, ich hab da nicht draufgeklickt. Trojaner und so, man muss ja vorsichtig sein heutzutage.

Wang Fang Dong

… ist kein chinesischer Minister, sondern es sind drei von insgsamt über 150 Synonymen für den Penis, die im englischsprachigen Raum (angeblich) verbreitet sind. Davon abgesehen, dass ein durchschnittlicher Engländer oder Amerikaner da vielleicht auf Anhieb nur 10 aufsagen kann, ist das schon eine ganz beachtliche Liste (auch das Urban Dictionary kennt einige, aber nicht ganz so viele).
Drauf gestoßen bin ich jetzt (wieder), als der Wang (also jetzt nicht der Penis, sondern der New Yorker namens Wang – und ja, der heißt wirklich so) durch die Redaktionsstuben des Pressemeldungsverbreitungs-Qualitätsjournalismus ging:

Zusammen mit dem Kondomhersteller Trojan hat der New Yorker Modemacher Alexander Wang eine limitierte „Protect your Wang“-Kollektion herausgegeben – inklusive Kondom.
Alle Kleidungsstücke, darunter ein T-Shirt, eine Cap, ein Bandana und Socken, tragen die selbstironische Aufschrift „Protect Your Wang“ – auf Deutsch: „Schütze Deinen Schwanz“. Zusätzlich hat der schwule Designer ein eigenes Kondom entworfen, das es beim Kauf jedes Produkts dazugibt.

(Queer.de)

Wobei: ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass er nicht „das Kondom“ entworfen hat, sondern die Umverpackung (jede Wette, das da ein ganz stinknormales Trojan-Standardkondom drin ist). Aber wen interessieren schon solche Kleinigkeiten :-), wenn es um so herausragende und künstlerisch wertvolle Arbeiten geht, wie weißen Text auf schwarzen Grund zu setzen.

Let’s Groove

Die Österreicher wieder. Streiten sich darum, ob man bei „Groove“ (entsprechende Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt) an Rillen denkt oder nicht. Nach Ansicht des Österreichischen Patentamts eine sehr wichtige Sache; denn, so schreibt der Kurier:

Der Ausdruck „Groove“ beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff „flüssig“ nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit „Rinne, Rille, Furche“ übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. „Groove“ sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.

Soll heißen: Denkt der Kunde beim Anblick des gerillten Groove-Kondoms an Musik, wäre der Name okay; denke er eher an die Rillen, dann nicht. Verstehe einer die Österreicher.
Die beauftragten Patentanwälte der Herstellerfirma Church & Dwight (es geht, wen es interessiert, um die TROJAN™ Groove™-Kondome, die tatsächlich eine ungewöhnliche Rillung aufweisen, siehe nebenstehenden Bildausriss) ließen sich aber nicht lumpen und riefen das OLG Wien an, wo sie schlussendlich Recht bekamen, denn die Richter meinten:

Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als „Rinne, Rille, Furche“ verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist „Groove“ keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen.

Nun ja. Warum der Kurier das allerdings erst jetzt ausgräbt, ist mir ein Rätsel; die Eintragung der Wortmarke erfolgte unter der Nummer 2304/2015 beim ÖPA bereits am 20.1.2015…
NB. Der Zweck dieser Rillen ist laut Produktbeschreibung aber kein besserer Groove beim Sex, sondern besteht darin, das Gleitmittel der Beschichtung während der gesamten Benutzungsdauer besser verfügbar zu halten („This patent pending condom design features a raised texture to help keep the lube in place throughout use.“); außerdem heißen die Rillen dort auch nicht grooves, sondern channels.