Zukünftig wieder mehr Kondome aus US-Hilfsquellen?
Einen großen Erfolg können diverse amerikanische Hilfsorganisationen jetzt verzeichnen – letzte Woche hat das oberste US-Gericht entschieden, dass die Regierung den NROs nicht ihre Klappe verbieten darf. Geschützt durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei auch – beispielsweise – die Forderung nach Legalisierung von Prostitution:
Der Supreme Court stellte nun klar, dass die Regierung zwar nicht gezwungen sei, einer Organisation Gelder anzubieten, und durchaus Richtlinien zur Verwendungen von Geldern aufstellen dürfe. Diese Richtlinien dürften aber nicht das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Meinungsfreiheit einschränken, indem sie die Empfänger zur Übernahme einer Regierungsmeinung verpflichten.
… meldete die Deutsche AIDS-Hilfe letzten Freitag. Denn:
Die Bestimmungen wurden häufig so ausgelegt, dass auch die Verteilung von Kondomen oder andere Präventions- und Beratungsangebote für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ausgeschlossen waren – wie die öffentliche Unterstützung für ihren Kampf um Menschenrechte und gesellschaftliche Anerkennung.
Es steht also zu hoffen, dass sich die Lage in dieser Beziehung nun wieder ein wenig entspannen kann.