Nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB!

Also, ich wollte mir mal wieder ein paar Kondome gönnen. Und da ich ja bekanntlich ein Freund des Onlinehandels bin (und die Kondomauswahl an meiner Tankstelle – als nächste Einkaufsmöglichkeit – doch sehr eingeschränkt ist), bin ich bei ein paar Kondomshops, die sich öfters mal besuche, auf Einkaufstour gegangen.
So weit, so gut.
Manchmal mache ich allerdings Sachen, die ich lieber hätte sein lassen sollen – wie in diesem Fall das Studium der Widerrufsbelehrung. Diese sieht eigentlich überall gleich aus und ist für mittelmäßig gebildete Menschen eigentlich ohne Hilfe nicht zu entschlüsseln; trotzdem weigert sich jeder Händler, den ganzen Paragraphenmüll durch eine einfache und klare Regelung zu ersetzen, wie zum Beispiel:

Sie können die Kondome innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und bekommen dann umgehend Ihr Geld zurück. Angebrochene und geöffnete Packungen können wir aus hygienischen Gründen nicht annehmen.

Ich meine, das reicht doch, um klar und deutlich zu erklären, was Sache ist. Oder? Nein, sagen übereinstimmend alle Händler, von der Sache her hast Du ja Recht (oder so), aber der Gesetzgeber schreibt nun mal statt dieser beiden klaren Sätze die folgenden zwei Absätze vor:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Andernfalls kann die böse Konkurrenz einen abmahnen, weil man – und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – den Verbraucher nicht klar und deutlich über sein Widerrufsrecht informiert hätte. Also ich finde meine zwei Sätze klarer und deutlicher.
Ich habe übrigens dieses mal doch an der Tanke gekauft. Der Verkäufer guckte ganz erstaunt, als ich ihn nach meinem Widerrufsrecht fragte, und sagte (etwas deftiger, aber sinngemäß): „Wenn Du sie nicht mitnehmen willst, dann lass es“. Ich hab sie mitgenommen.

Ihr seid nur 11 Cent wert. Jeder von Euch.

Ja, wirklich. „Wert pro Besucher: € 0,11“ steht bei URLPuls. So, jetzt wisst Ihr’s. Schert Euch fort, Ihr Billigleser.
Aber die Idee ist ja nicht schlecht; es gibt ja jede Menge so genannte „Bewertungsportale“ für Websites. Schauen wir doch mal, was „Kondom geplatzt?“ so wert ist…

Also, zuerst bei URLPuls, weil wir da gerade hingelockt wurden: Geschätzter Wert: € 6.375,97 (Cool, wie die bis in den Centbereich „schätzen“ können!) „Für die angegebene Domain www.kondom-geplatzt.de ermittelten wir einen Wert in Höhe von 234,13 €„, meint Webseitenwert.de. Hm. Ne, ne, weg da. „Kondom-geplatzt.de Bewertung: € 10.123,88“ sagt hingegen BizzInformation. Das gefällt mir schon besser. Gar nicht gefällt mir hingegen die Aussage, dass „kondom-geplatzt.de einen Schätzwert von 44 € hat“, wie Domainrate.net meint. Auf Adresso kommen wir immerhin schon auf „810 – 950 €“ (und die haben auch verstanden, was „schätzen“ bedeutet. Trotz des, nun ja, nicht so tollen Preises). In schlechtem Englisch teilt uns WebsiteOutlook mit: „Estimeted worth of kondom-geplatzt.de is USD 2204.6 according to websiteoutlook“ (das wären rund 1.500 Euro). „Für die angegebene Domain www.kondom-geplatzt.de ermittelten wir einen Wert in Höhe von 728,63 €„, meint Adrea und fügt hinzu: „Der Wert der Domain hat sich seit der letzten Abfrage gesteigert“. Das sind doch gute Nachrichten. Ein bisschen daneben liegt Seo-Scout und meint, der „Domainvalue$ Badge für www.kondom-geplatzt.de“ betrüge 3.056,95 USD (rund 2.100 Euro).

So. Und nun ein bisschen Mathematik; wir ermitteln einfach mal den Durchschnittswert und – voilà – kommen auf rund 2.540 Euro. Und wenn sich jetzt noch jemand findet, der mir das jeden Monat überweist, dann kann ich mir auch endlich mal ein paar neue Kondome kaufen.

„darunter selbstverständlich auch Kondome“

Bloggen ist eine Unsitte. Zumindest, wenn Firmen versuchen, die Blogosphäre mit ihren (bezahlten?) Meldungen zu erschlagen. Zur Zeit geistert nämlich ein Artikel duchs Netz, der wie folgt anfängt:

Im World Wide Web stolpert man über, wie wohl alle wissen, viele Geschäfte, die viele verschiedene Artikel, darunter selbstverständlich auch Kondome, anbieten.

Im Folgenden werden auf grammatisch ziemlich verquaste Art die Vorzüge eines Erotikgroßhandels angepriesen, immer und überall (in derzeit 227 Blogs!) mit denselben Worten. „Kondome ist bei Orion.de leicht zu finden“, heißt es. Aaaargh.
Es spricht ja nichts gegen Werbung, liebe Orionis, aber wenn das der Versuch einer viralen Kampagne sein soll – dann gute Nacht, Marie. So viel Geld solltet Ihr schon noch übrig haben.

So, nach einer längeren Pause bin ich nun wieder da; es geht frisch, frei und fröhlich weiter mit Themen rund uns Kondom. Bis morgen!

Kondome werden teurer

Die in den letzten Monaten deutliche angestiegenen Rohstoffpreise für Naturkautschuk, den Rohstoff, aus dem das Latex für die Kondome hergestellt wird, lassen für die nahe Zukunft deutliche Preissteigerungen für alle Latexprodukte befürchten. Die ersten Hersteller haben ihre Abgabepreise an die Groß- und Einzelhändler bereits erhöht; noch wird diese Erhöhung jedoch nicht in vollem Umfang an die Endkunden weitergegeben. Dies dürfte sich aber in Kürze ändern, denn nun ziehen auch die großen Hersteller nach. So hat der Ansell-Konzern gestern in einer über Wallstreet-Online.de verbreiteten Pressemitteilung deftige Preiserhöhungen für Latexhandschuhe angekündigt; erfahrungsgemäß kommen dann Preiserhöhungen für Kondome nicht viel später.

Die Unternehmensleitung von Ansell überwacht ständig die Preisentwicklungen auf dem Rohstoffmarkt und geht allen Möglichkeiten für eine Kompensierung zukünftiger Preiserhöhungen aufgrund steigender Kosten für Rohstoffe nach. In der festen Absicht, seinen Kunden nur Produkte und Dienste von höchster Qualität zu garantieren, pflegt Ansell mit seinen Kunden und Grosshändlern eine rege Kommunikation in Bezug auf bedeutende Entwicklungen, die sich auf seine Produktpreise auswirken.

Schön formuliert 🙂 Noch leben viele Händler übrigens von ihrem letztjährig günstig eingekauften Lagerbestand und scheuen vor zu kräftigen Preiserhöhungen zurück – aber die nächsten Einkäufe werden teurer werden und die Preise auch für Endkunden deutlich nach oben ziehen.
Also: man sollte jetzt noch zugreifen und den Jahresvorrat aufstocken (Vorräte für mehr als ein Jahr sind nicht zu empfehlen, da zu Hause nicht immer optimale Lagerbedingungen vorherrschen und daher die Haltbarkeit reduziert werden könnte).