Etwas gummiartig
Im Tagesspiegel äußert sich „Zeit“-Herausgeber Josef Joffe über den Fall Assange: Eine „minder schwere Vergewaltigung“ sei „etwas gummiartig“, so dass „ein geplatztes Kondom bereits zum Beweis (werde) – auch wenn keine Absicht bestand. Auch wer sich am Morgen danach unwohl oder ausgenutzt fühlt, darf in Schweden auf Missbrauch plädieren“.
C’est la vie.
Andererseits sollte man(n) gerade beim Beischlaf mit seinen Groupies doch auf ordentliche, nicht verfallene, ungelochte und saubere Kondome achten. Falls man(n) eine Person der Zeitgeschichte ist, empfiehlt es sich außerdem, das benutzte Kondom nach dem Gebrauch ordentlich zu verschließen, mit Datum und Uhrzeit zu beschriften und vom Partner gegenzeichnen zu lassen, bevor man es seinem Anwalt zur Aufbewahrung (solange die Verjährungsfrist für Sexualdelikte läuft) überlässt. Zum Abheften solcher Kondome wird der Büroartikelhandel sicher in Kürze geignete vorgedruckte Textvorlagen samt Einhefter bereitstellen.