Kondompflicht für Kondomdiebe?
Hurra, es gab wieder mal einen. Einen „Kondomdieb“, überschriftstechnisch „Mann“. Keine Ahnung, was einen Kondomdieb rein sachlich gesehen von einem Andere-Dinge-Dieb unterscheidet, aber es klickt sich natürlich besser. Hmnja. In Buckow – also Berlin-Buckow (Neukölln), nicht in der beschaulichen Kurstadt im Märkischen – und ganz klassisch tagsüber mit Griff ins Regal, Ladendetektiv und Verfolgungsjagd, berichtet die Morgenpost in ihrer Online-Ausgabe:
Der Ladendetektiv […] beobachtete den Mann, wie er die Packungen in einen Einkaufskorb packte, sie auf dem Weg zu Kasse in eine mitgebrachte Tasche legte und dann das Geschäft verließ, ohne zu bezahlen. Als der Ladendetektiv den mutmaßlichen Dieb aufforderte, mit ihm ins Büro zu gehen, stieß der Mann den Detektiv weg, so dass dieser in ein Weinregal fiel und mehrere Flaschen zu Bruch gingen. Bei der Flucht aus dem Laden rempelte er zudem eine 80-Jährige, so dass diese stürzte. Der Ladendetektiv verfolgte den Mann …
Nun ja. Ich bin ja dafür, solche Fälle ganz pragmatisch zu handhaben und für erwischte Kondomdiebe eine entsprechend lange Kondompflicht einzuführen – so sollte einigermaßen sichergestellt sein, dass sich das Kondomklau-Gen nicht vererbt. Die Kondome sind natürlich aus eigener Tasche zu bezahlen, und müssen in dem Laden gekauft werden, den man um selbige erleichtern wollte. Und zwar wöchentlich, in Kleinpackungen. Persönliches Erscheinen wäre natürlich Pflicht.
Ich bin mir noch nicht ganz schlüssig, wie man es in anders gelagerten Fällen handhaben sollte – wenn jemand, beispielsweise, einen kompletten Kondomautomaten aus der Wand reißt und mitnimmt, oder den Onlinehändler seines Vertrauens prellt, aber da fällt mir bestimmt noch was Passendes ein. Auf jeden Fall muss „Kondomdiebstahl“ als eigener Straftatbestand ins StGB, schließlich gibt es hier definitiv eine Strafbarkeitslücke.