Wang Fang Dong

… ist kein chinesischer Minister, sondern es sind drei von insgsamt über 150 Synonymen für den Penis, die im englischsprachigen Raum (angeblich) verbreitet sind. Davon abgesehen, dass ein durchschnittlicher Engländer oder Amerikaner da vielleicht auf Anhieb nur 10 aufsagen kann, ist das schon eine ganz beachtliche Liste (auch das Urban Dictionary kennt einige, aber nicht ganz so viele).
Drauf gestoßen bin ich jetzt (wieder), als der Wang (also jetzt nicht der Penis, sondern der New Yorker namens Wang – und ja, der heißt wirklich so) durch die Redaktionsstuben des Pressemeldungsverbreitungs-Qualitätsjournalismus ging:

Zusammen mit dem Kondomhersteller Trojan hat der New Yorker Modemacher Alexander Wang eine limitierte „Protect your Wang“-Kollektion herausgegeben – inklusive Kondom.
Alle Kleidungsstücke, darunter ein T-Shirt, eine Cap, ein Bandana und Socken, tragen die selbstironische Aufschrift „Protect Your Wang“ – auf Deutsch: „Schütze Deinen Schwanz“. Zusätzlich hat der schwule Designer ein eigenes Kondom entworfen, das es beim Kauf jedes Produkts dazugibt.

(Queer.de)

Wobei: ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass er nicht „das Kondom“ entworfen hat, sondern die Umverpackung (jede Wette, das da ein ganz stinknormales Trojan-Standardkondom drin ist). Aber wen interessieren schon solche Kleinigkeiten :-), wenn es um so herausragende und künstlerisch wertvolle Arbeiten geht, wie weißen Text auf schwarzen Grund zu setzen.

Geld für die Gebrüder W.

Hach, wer hätte das gedacht…
Ich hatte ja vor drei Jahren bereits berichtet, dass die Gebrüder Warner aus Amerika mit dem Aufpoppen der Harry-P.-Kondome auf dem Schweizer Markt nicht glücklich waren (also, zumindest nicht, solange sie davon keine monetären Vorteile hatten). Jetzt meldete MSN, dass die Warners nun endlich den Gewinn abschöpfen dürfen, der ihnen ihrer Meinung nach zusteht:

Das Kantonsgericht Schwyz verpflichtete die Magic X im November 2017 zur Herausgabe des Gewinns aus dem Verkauf der „Harry Popper“-Kondome.
Weil die Firma nicht ausreichend Belege für die Höhe des Gewinns lieferte, musste das Gericht diesen selbst schätzen. Dabei kam es auf einen Betrag von insgesamt über 160’000 Franken.

Das ist doch schon ein ganz schönes Sümmchen… und dazu kommen noch die ganzen Kosten für den Rechtsstreit (auch in der Schweiz nicht ganz billig) und was weiß ich noch alles. Hoffen wir mal, dass Magic-X das wegstecken kann und bei der nächsten Eigenmarke ein besseres Händchen (und einen besseren Berater vorab) hat.

Stoppt die globale Erwärmung! Benutzt Kondome!

Na das wäre doch mal DAS ultimative Pro-Kondom-Argument, insbesondere für Leute, die von anderen gern „linksgrünversiffte Gutmenschen“ (googelt mal, ist lustig) genannt werden. Wie ich darauf komme? Ich war gestern ja seit längerer Zeit mal wieder twittern und fand das hier:
Sowas macht mich natürlich sofort mehr als neugierig, so dass ich natürlich voller Vorfreude den Link anklickte. Ich landete, wie ja eigentlich nicht anders zu erwarten, auf einer Wir-sind-ja-so-toll-Seite (vulgo: landing page) zugunsten des Onlinehändlers Lucky Bloke, wo ich dann nach heftigen Scrollversuchen und der widerspenstigen Lektüre von 697 (ich habs gezählt!) Worten Werbung folgenden Satz fand:

After all, fewer unintended pregnancies means a smaller population, which in turn means less poverty and even reduced greenhouse gas emissions.

Captain Obvious hatte wieder einmal zugeschlagen! Aber natürlich kann man auch das noch ausführlicher erklären – es ließ sich nämlich noch weiterklicken, und zwar zu einem Beitrag im Salon vom letzten Sommer(loch), der aber auch nur einen gekürzten Auszug aus “Drawdown: The Most Comprehensive Plan Ever Proposed to Reverse Global Warming.” (Hrsg. Paul Hawken, Penguin Books 2017) darstellt.

Nun ja. Hindert die (armen) Leute daran, sich fortzupflanzen, und alles wird gut.
Nicht.

Let’s Groove

Die Österreicher wieder. Streiten sich darum, ob man bei „Groove“ (entsprechende Englisch-Kenntnisse vorausgesetzt) an Rillen denkt oder nicht. Nach Ansicht des Österreichischen Patentamts eine sehr wichtige Sache; denn, so schreibt der Kurier:

Der Ausdruck „Groove“ beschreibe die Beschaffenheit der Ware und könne daher nicht als Patent angemeldet werden. Man kann zum Beispiel den Begriff „flüssig“ nicht als Marke schützen lassen, weil flüssig ein Zustand von verschiedenen Produkten und nicht nur von einem ganz speziellen ist.
Die angesprochenen Verkehrskreise der Kondome, so das Patentamt, würden nicht in erster Linie an Rhythmus denken. Sie verfügten über eine Englischausbildung und würden das Wort mit „Rinne, Rille, Furche“ übersetzen. Den Konsumenten sei bekannt, dass Kondome stimulierende Wirkung entfalten, wenn sie über Rillen verfügen. „Groove“ sei also bloß eine Beschreibung des Produkts, und keine Marke.

Soll heißen: Denkt der Kunde beim Anblick des gerillten Groove-Kondoms an Musik, wäre der Name okay; denke er eher an die Rillen, dann nicht. Verstehe einer die Österreicher.
Die beauftragten Patentanwälte der Herstellerfirma Church & Dwight (es geht, wen es interessiert, um die TROJAN™ Groove™-Kondome, die tatsächlich eine ungewöhnliche Rillung aufweisen, siehe nebenstehenden Bildausriss) ließen sich aber nicht lumpen und riefen das OLG Wien an, wo sie schlussendlich Recht bekamen, denn die Richter meinten:

Das englische Wort habe sich im Deutschen verselbstständigt und werde nicht mehr nach seiner wortwörtlichen Übersetzung als „Rinne, Rille, Furche“ verstanden, sondern sofort mit richtigem Rhythmus und Tempo gleichgesetzt.
Zwar mag es beim Gebrauch des Produkts auch auf Rhythmus und Tempo ankommen, der konkrete Zweck des Kondoms ist aber laut OLG die Empfängnisverhütung. Insofern ist „Groove“ keine Beschreibung, sondern kann als Markenname der Unterscheidbarkeit von Produkten dienen.

Nun ja. Warum der Kurier das allerdings erst jetzt ausgräbt, ist mir ein Rätsel; die Eintragung der Wortmarke erfolgte unter der Nummer 2304/2015 beim ÖPA bereits am 20.1.2015…
NB. Der Zweck dieser Rillen ist laut Produktbeschreibung aber kein besserer Groove beim Sex, sondern besteht darin, das Gleitmittel der Beschichtung während der gesamten Benutzungsdauer besser verfügbar zu halten („This patent pending condom design features a raised texture to help keep the lube in place throughout use.“); außerdem heißen die Rillen dort auch nicht grooves, sondern channels.