Ja, die Rechtsverdreher… manche sind ja ganz in Ordnung, aber andere haben entschieden zu viel Freizeit. In der sie dann juristischen Gedankenspielereien nachhängen können, um Fälle zu konstruieren, die es noch nie gab (und vielleicht auch nie geben wird). Und um dann mit viel Energie Lösungen für diese Fälle zu erarbeiten. Hmnja.
Beispiel gefällig? Natürlich mit Kondom:
Männer, die in ein Bordell gehen, lassen bekanntermaßen auch immer etwas von „sich“ zurück. Genauer gesagt: das benutzte Kondom bleibt zum Beispiel dort zurück. (…) Wenn eine Prostituierte natürlich schwanger werden will mit den Rückständen aus einen Kondom, es wird und dann das Kind Unterhalt vom Erzeuger haben will…
Ja, so etwas wird im Juraforum schon mal diskutiert. In der Rubrik „Erfahrungen“, übrigens…. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.
Also Vorsicht, meine Herren: Bei Bordellbesuchen bitte immer einen ZIP-Beutel mitnehmen und das gebrauchte Kondom anderswo entsorgen, wo möglichst keine samenhungrigen Räuberinnen lauern. Zu Hause, beispielsweise 🙂