Unter dem Titel „‚Rape-Adjacent‘: Imagining Legal Responses to Nonconsensual Condom Removal“ erschien letzte Woche eine Abhandlung, deren Gegenstand mögliche rechtliche Konsequenzen der nicht-einvernehmlichen Kondomentfernung während des Geschlechtsverkehrs (so in etwa könnte der Titel auf Deutsch lauten) sind. Um die darin beschriebene Praxis des „Stealthing“, derer sich angeblich mehr und mehr Männer verschrieben haben, als Vergewaltigung einordnen und entsprechend rechtlich sanktionieren zu können, scheut die Autorin keine Mühe – und macht damit (sicherlich ungewollt) dieses Thema zum Mittelpunkt eines kleinen medialen Hypes (ich hatte alleine gestern und heute über 30 Treffer via Google Alerts, die diesen „neuen Trend unter Männern“ zum Thema hatten).
Eine ausführliche Beschreibung der Angelegenheit findet sich sich im österreichischen Kurier, für alle, denen das Original-Paper zu sperrig ist:
Für Bordsky stellt Stealthing einen Akt geschlechtsspezifischer Gewalt dar, der eine Reihe von Gesetzen bricht. In ihrem Forschungsbericht nennt Brodsky daher auch juristische Handlungsoptionen, auf die sich Betroffene berufen können. „Überlebende erleben echten Schaden – emotionalen, finanziellen und körperlichen – gegen den das Gesetz in Form von Schadensersatz oder der Möglichkeit Gerechtigkeit zu erfahren etwas tun kann“, schreibt Brodsky, auch wenn die Realität derzeit noch anders aussehe.
Ich äußere hier jetzt mal keine explizite Meinung dazu, das überlasse ich den „Überlebenden“ einer erlebten Kondomentfernung und den Trendscouts (es würde wahrscheinlich auch den Rahmen dieses Blog sprengen); macht Euch selbst Gedanken.