Der Kauf „irgendwelcher Verhütungsmittel“ (ich nehme mal im Interesse dieses Blogs an, dass es sich um Kondome gehandelt haben könnte) in Apotheken ist immer ein Wagnis; nicht nur der vielen Leute wegen, die besagte Verhütungsmittel (inklusive Käufer) kritisch begutachten, sondern auch wegen der unter diesen Umständen verständlichen unüberlegten Entscheidung, ein nicht mehr ganz kaufkräftiges Zahlungsmittel zu verwenden, statt (weswegen man ja in einen Laden geht statt im Netz zu kaufen) Bargeld zu verwenden.
Diese unüberlegte Handlung könnte nämlich dazu führen, dass schlussendlich noch viel mehr Leute wissen, was man da zu kaufen gedachte – so berichtete es letzte Woche RA Hoenig in seinem bekannten Blog – vom verärgerten Apotheker und seinen Mitarbeitern über die Mitarbeiter des kartenabrechnenden Unternehmens und die Bank von besagtem Apotheker bis hin zu einem Staatsanwalt, der dann vielleicht von einer Versicherung ebenjenes sich betrogen wähnenden Apothekers eine Strafanzeige auf den Tisch bekommt:
Wir stellen vorsorglich Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Tatbestände. Bedauerlicherweise sind wir nicht im Besitz von Unterlagen, die zur Aufklärung des Vorfalles beitragen könnten. Wir haben auch keine unmittelbare Kenntnis über den Hergang.
Letztere dürfte allerdings eher zur Erheiterung als zur Aufklärung beitragen. Obwohl… wenn so etwa geht, dann ginge doch auch:
Wir stellen vorsorglich Antrag auf alle in Betracht kommenden Beihilfen, Unterstützungen, Kredite und Preise. Bedauerlicherweise sind wir nicht im Besitz von Unterlagen, die unseren Anspruch bekräftigen könnten. Wir haben auch keine unmittelbare Kenntnis über irgendwas, aber wir beantragen schon mal alles.
Und die Moral von der Geschicht‘? Kauf Deine Gummis online – offline nicht! Onlinehändler sind (meist) fehlertoleranter und fragen bei einer geplatzten Lastschrift erst einmal höflich nach, bevor sie den Holzhammer rausholen.