Die UN-Frauenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat […] garantiert das Recht auf eine freie Entscheidung über die Anzahl von Kindern und den Abstand zwischen ihren Geburten.
Schöne Sache, findet die LINKE. Ich finde das im Prinzip auch gut (obwohl es schon ein paar diskussionswürdige Punkte gibt, aber nichts ist perfekt). Ich glaube aber, dass die Schlussfolgerungen, die die Fraktion der LINKEN im Bundestag daraus zieht, bzw. die Forderungen, die sie daraus ableitet, und mit denen man offensichtlich die Forderungen der Grünen nach gratis Kondomen für Geringverdiener noch toppen will, damit eben nicht rechtfertigbar sind:
Nach Meinung der LINKEN sollen nicht nur die »Pille« und Kondome, sondern auch operative Eingriffe, Zykluscomputer und zertifizierte Apps für alle gesetzlich Versicherten erstattungsfähig sein.
(Zitate aus dem Neuen Deutschland von gestern)
Das Recht auf freie Entscheidung der einen würde ja dann quasi in eine Pflicht für andere (in diesem Fall die Versicherungsbeitragszahler, oder falls zwischenzeitlich der Kommunismus ausbricht, die Hersteller) umgewandelt werden, diese Mittel und Prozeduren zu bezahlen, denn „kostenlos“ heißt ja eben nicht, dass sie nichts kosten, sondern nur, dass sie jemand anders bezahlen soll.
Im Übrigen ist die Argumentation nicht konsequent zu Ende geführt. Wenn der Wunsch der Frau nach einem Kind zum ihr passenden Zeitpukt der alles bestimmende Imperativ sein soll, dann kann es ja nicht nur darum gehen, zur Unzeit auf Fortpflanzung drängende Männer eben davon abzuhalten, sondern alle (gesetzlich versicherten) Männer müssten dann eben auch entweder zur Abgabe von Samenspenden an die (noch einzurichtenden) Samenbanken der Krankenkassen verpflichtet werden – oder es muss eine Begattungs-Taskforce aus zertifizierten Beischläfern bereitstehen, die aufkommende Befruchtungswünsche zeitnah realisieren kann (natürlich ohne dafür bezahlt zu werden), sofern der aktuelle Lebensabschnittspartner gerade nicht kann oder will. Die Frage nach den darazus resultierenden Unterhaltspflichten ist zwar noch nicht abschließend geklärt – aber wenn alle männlichen gesetzlich Versicherten über einen angemesenen freiwilligen Zwangsaufschlag zum Kassenbeitrag in einen entsprechenden Fond einzahlen, ließe sich das sicher auch regeln.