„Klage gegen Kondompflicht“ titelte Achgut.com vorgestern mit Bezug auf diesen Artikel in der Frankfurter Rundschau, auch wenn das Thema Kondompflicht nun nicht gerade das zentrale Thema der von Verfassungsrechtler Meinhard Starostik unterstützten Klage von Dona Carmen vor dem Verfassungsgericht ist (macht sich aber als Titel zugegebenermaßen ganz gut).
Starostik hält das Gesetz in drei Punkten für anfechtbar. Bei der Anmelde- und Beratungspflicht hält er die enge Überwachung nicht für gerechtfertigt. „Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind“, vermutet der Richter. In der Kondompflicht sieht Starostik einen unzulässigen Eingriff in den intimen Persönlichkeitsbereich. Noch deutlicher wird der Jurist bei der Kontrollpflicht, die den Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern auferlegt wurde. „Das ist schon irre und unzumutbar.“ (Achgut)
Aaalso… natürlich finde ich „mit“ immer besser als „ohne“, zumindest im professionellen Bereich (ins Private will mich nicht einmischen), aber Zwangsmaßnahmen lehne ich grundsätzlich ab. Selbstverständlich sollte jede/r Sexarbeiter/in Kondome dabei haben und diese auch anbieten (schon aus Selbstschutz-Interesse), aber daraus einen strafbewerten Zwang zu machen, halte ich für kontraproduktiv – denn es wird den Akt „ohne“ nur ins Illegale abdrängen und damit begehrtenswerter (und auch teurer) machen; dem Anspruch, Prostituierte damit, wie der Gesetzestitel suggeriert, „schützen“ zu wollen, kann so eine Regelung nicht gerecht werden. Der Nanny-Staat ist wieder einmal am Durchregieren – zunehmende Inkompetenz bei den Kernaufgaben wird mehr und mehr durch ungezügelte Regelungswut in Bereichen ersetzt, in denen er eigentlich gar nichts zu suchen hat (was man auch daran sieht, dass die Meinung der Betroffenen generell ignoriert wird).